Wohn- und Geschäftshaus · Berlin
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Quelle: ZVG-Portal der Länder (zvg-portal.de), Stand 31.10.2026
Gutachten und Unterlagen sehen Sie im ZVG-Portal bzw. beim Gericht ein – wir kopieren oder veröffentlichen sie nicht.
Wir werten das Gutachten aus, organisieren die Besichtigung, legen mit Ihnen Bietstrategie und Bietgrenze fest und vertreten Sie im Termin – Sie zahlen eine Pauschale für die Prüfung und ein Erfolgshonorar nur bei Zuschlag.
So läuft eine Zwangsversteigerung
Erreicht das Meistgebot einschließlich bestehen bleibender Rechte nicht 5/10 des Verkehrswerts, wird der Zuschlag versagt (§ 85a ZVG). Unter 7/10 kann ein Gläubiger die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). Im zweiten Termin gelten diese Grenzen nicht mehr.
Im Termin kann eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswerts verlangt werden – per rechtzeitiger Überweisung an die Gerichtskasse, Bankscheck oder Bankbürgschaft, nicht in bar. Sie erbringen sie immer selbst direkt gegenüber dem Gericht.
Bestimmte Grundbuchrechte bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu. Das klärt die Kanzlei Ihrer Wahl vor dem Termin.
Mit dem Zuschlag werden Sie kraft Hoheitsakt Eigentümer – ohne Notar, ohne Gewährleistung für Mängel. Das Meistgebot ist bis zum Verteilungstermin zu zahlen.
Leistungen der Bieterbegleitung
Dr. Hofeditz Real Estate GmbH (Immobilienmaklerin nach § 34c GewO) begleitet Sie durch das Verfahren:
- –Auswertung von Bekanntmachung und Verkehrswertgutachten, Wertindikation
- –Besichtigung, soweit möglich über den Zwangsverwalter oder den Eigentümer
- –Bietstrategie und Bietgrenze unter Berücksichtigung der Wertgrenzen und Nebenkosten
- –Organisation der Sicherheitsleistung (Höhe, Form, Frist)
- –Finanzierung auf Wunsch über unsere Finanzierungspartner
- –Vertretung im Termin mit öffentlich beglaubigter Bietvollmacht – nur auf Ihre schriftliche Weisung mit fester Bietobergrenze
- –Begleitung nach dem Zuschlag: Zahlung, Verteilungstermin, Übergabe, Mieter
Wir beraten nicht rechtlich oder steuerlich. Grundbuch, bestehen bleibende Rechte und Verfahrensfragen prüft eine Kanzlei nach Ihrer Wahl. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer im Zwangsversteigerungsrecht erfahrenen Kanzlei her.
Nicht im Honorar enthalten und von Ihnen zu tragen: Rechts- und Steuerberatung, technische Due Diligence, Gerichts- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Finanzierungskosten. Wir koordinieren, beauftragen aber nicht auf unsere Rechnung.
Wir nehmen keine Gelder an. Die Sicherheitsleistung und das Meistgebot zahlen Sie direkt an das Gericht.
Honorar
fällig bei Beauftragung, nach Verkehrswert – wird auf das Erfolgshonorar angerechnet
- bis 5 Mio. €1.500 €
- bis 20 Mio. €5.000 €
- über 20 Mio. €15.000 €
auf das Meistgebot zzgl. bestehen bleibender Rechte, fällig mit Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses; gleiches gilt bei Erwerb vor dem Termin (Kaufvertrag) oder über verbundene bzw. benannte Unternehmen
- bis 5 Mio. €3 %
- bis 10 Mio. €2 %
- bis 30 Mio. €2 %
- bis 50 Mio. €1 %
- über 50 Mio. €1 %
Beispiel: Zuschlag bei 2.175.000 € → Erfolgshonorar 54.375 € netto
Alle Beträge zzgl. gesetzl. MwSt.
Bieterbegleitung für diesen Termin
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung. Den Beratungsvertrag können Sie danach oder gleich hier digital unterschreiben.