Mehr Abschreibung?
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Kostenloser Schnellcheck nach dem Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre vermietete Immobilie – und wie viel bringt es wirklich? Ohne Login, ohne Schönrechnen.
Der Bundesrat hat am 25.09.2026 vorgeschlagen, den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer auf Gebäude zu beschränken, die schon bei Fertigstellung kürzer nutzbar sind (Jahressteuergesetz 2026). Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im November 2026; ab wann eine Änderung gilt, ist offen. Wir aktualisieren den Rechner, sobald Klarheit besteht.
Wir schicken Ihnen die Auswertung per E-Mail. Auf Wunsch erhalten Sie ein Festpreisangebot für ein Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) mit Ortsbesichtigung.
Ein Gutachten mit Ortsbesichtigung durch zertifizierte Sachverständige kostet am Markt etwa 900 – 2.000 € und ist als Werbungskosten absetzbar.
Wichtig: Eine kürzere Nutzungsdauer erhöht nicht die Summe der Abschreibung, sie zieht sie vor. Der Vorteil ist Liquidität und Zinseffekt – nach Ablauf der Restnutzungsdauer endet die AfA. Deshalb zeigen wir den Barwert.
- Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV (Wohngebäude 80 Jahre), Modernisierungspunkte und Formel nach Anlage 2 – dem Modell, das der Bundesfinanzhof ausdrücklich zulässt (IX R 14/23).
- Keine Eigenbau-Verfahren, die Ergebnisse künstlich drücken. Ist das Gebäude älter als die Gesamtnutzungsdauer, setzen wir das Alter auf die Gesamtnutzungsdauer.
- Vergleich mit der gesetzlich typisierten AfA (2,5 % vor 1925, 2 % bis 2022, 3 % ab 2023) und Barwert des Vorzieheffekts statt „Ersparnis pro Jahr × Laufzeit“.
Was ist die Restnutzungsdauer?+
Die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV). Ist sie kürzer als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer, kann die AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend höher angesetzt werden.
Wann lohnt sich ein Gutachten?+
Vor allem bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden mit hohem Gebäudeanteil und hohem Steuersatz. Bei Neubauten oder umfassend sanierten Häusern bringt es in der Regel nichts.
Gilt das auch rückwirkend?+
Nur für Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind (z. B. unter Vorbehalt der Nachprüfung oder im Einspruch). Maßgeblich ist der Zustand beim Erwerb.
Was ändert das Jahressteuergesetz 2026?+
Noch nichts – es ist im Verfahren. Der Bundesrat will den Nachweis auf Gebäude beschränken, die schon bei Fertigstellung kürzer nutzbar sind. Die Entscheidung des Bundestags wird für November 2026 erwartet.
Wer erstellt das Gutachten?+
Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger mit Ortsbesichtigung. Wir bereiten die Daten vor, damit es schnell und günstig geht.