Rechtliches

AGB.

Vertragsschluss / Dauer / Kündigung

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Dr. Hofeditz Real Estate GmbH (im Folgenden Dr. Hofeditz Real Estate genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Auch durch schlüssiges, konkludentes Handeln des Kauf- und/oder Mietinteressenten kommt ein Maklervertrag mit unserem Haus zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Doppeltätigkeit

Dr. Hofeditz Real Estate ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf Dr. Hofeditz Real Estate weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.

Courtageanspruch

Der Courtageanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Dr. Hofeditz Real Estate ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z. B. Kauf- statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von Dr. Hofeditz Real Estate besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

Courtagepassus

Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Maßgebend ist die im jeweiligen Objektexposé unter „Daten und Fakten“ genannte Käufercourtage. Die Käufercourtage wird inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Courtage ist auch verdient, wenn durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Die Mitursächlichkeit unseres Hauses dafür ist ausreichend. Dr. Hofeditz Real Estate GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Haftungsbeschränkungen

Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. Dr. Hofeditz Real Estate wird diese Informationen nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. Dr. Hofeditz Real Estate übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, Dr. Hofeditz Real Estate fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet Dr. Hofeditz Real Estate nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit Dr. Hofeditz Real Estate gesetzlich zwingend haftet.

Vorkenntnis des Kunden

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er Dr. Hofeditz Real Estate dies unverzüglich mitzuteilen.

Vertraulichkeit

Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Dritte sind auch unter anderem Unternehmen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang – zum Beispiel als Tochter- oder Schwestergesellschaft/en, als Holding, Inhaber- oder Projektgesellschaft/en, Teil einer Organschaft oder fremde Gesellschaften, bei denen Personalunion/en zum Weitergebenden bestehen – stehen. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Forderung von Dr. Hofeditz Real Estate nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann, Anstalt des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Stiftung ist, ist zwischen ihm und dem Auftragnehmer Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Regelungslücke

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung in rechtlich zulässiger Weise und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

Hinweis

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe eines Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Dr. Hofeditz Real Estate GmbH
Am Klein Flottbeker Bahnhof 55
22609 Hamburg
Tel.: +49 1515 046 7537
E-Mail: info@dr-hofeditz.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.