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Recht & Steuern

Share Deal vs. Asset Deal: Unterschied einfach erklärt

21. August 20268 Min. LesezeitDr. Marcel Hofeditz

Wer eine Immobilie oder ein ganzes Portfolio erwirbt, steht früh vor einer strukturellen Grundsatzfrage: Kaufe ich das Objekt direkt – oder die Gesellschaft, die das Objekt hält? Hinter dieser Entscheidung verbergen sich erhebliche Unterschiede bei Haftung, Steuern und Transaktionsaufwand. Dieser Überblick erklärt die beiden Grundmodelle, ordnet ihre Vor- und Nachteile ein und beleuchtet die Grunderwerbsteuer-Grundlagen – ohne Anspruch auf eine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Share Deal vs. Asset Deal: Die Grundstruktur im Überblick

Die Begriffe Share Deal und Asset Deal beschreiben zwei grundlegend verschiedene Wege, eine Immobilientransaktion zu strukturieren. Der Unterschied liegt darin, *was* rechtlich den Eigentümer wechselt.

Beim Asset Deal wird die Immobilie selbst gekauft – also das Wirtschaftsgut („Asset“). Der Käufer erwirbt Grundstück und Gebäude direkt, tritt gegebenenfalls in bestehende Miet- und Dienstverträge ein und wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen.

Beim Share Deal hingegen wird nicht die Immobilie, sondern die Gesellschaft gekauft, die die Immobilie hält – typischerweise eine Objektgesellschaft (etwa eine GmbH oder GmbH & Co. KG). Der Käufer erwirbt die Geschäftsanteile („Shares“). Die Immobilie bleibt formal im Eigentum derselben Gesellschaft; es wechselt lediglich der Gesellschafter. Das Grundbuch bleibt unverändert.

Gerade bei größeren Objekten und im institutionellen Bereich – etwa bei Wohnportfolios oder Gewerbeimmobilien – ist der Share Deal ein verbreitetes Strukturierungsmodell.

Der Asset Deal: Direktkauf der Immobilie

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer die Immobilie unmittelbar. Diese Struktur ist transparent und in der Praxis der Regelfall bei kleineren bis mittleren Einzelobjekten.

Vorteile des Asset Deals

  • Klare Zuordnung: Der Käufer erwirbt genau definierte Vermögensgegenstände. Altlasten oder Verbindlichkeiten der bisherigen Eigentümergesellschaft bleiben grundsätzlich außen vor.
  • Geringeres verstecktes Risiko: Weil keine Gesellschaft mit ihrer gesamten Historie übernommen wird, ist die Due Diligence oft überschaubarer.
  • Abschreibungspotenzial: Der Kaufpreis wird auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt, was für die Abschreibung des Gebäudeanteils relevant sein kann.

Nachteile des Asset Deals

  • Grunderwerbsteuer fällt regelmäßig an – auf den vollen Kaufpreis des Grundstücks.
  • Vertragsübergänge: Miet-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträge müssen einzeln betrachtet werden. Manche gehen kraft Gesetzes über (etwa Mietverhältnisse nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“), andere nicht.
  • Notarielle Beurkundung und Grundbuchumschreibung sind zwingend erforderlich.

Der Share Deal: Kauf der Objektgesellschaft

Beim Share Deal wechselt die Immobilie nicht direkt den Eigentümer – stattdessen erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft. Dieses Modell ist besonders bei professionellen Marktteilnehmern wie Family Offices und institutionellen Investoren verbreitet.

Vorteile des Share Deals

  • Effizienz bei Portfolios: Statt zahlreicher Einzelübertragungen wird ein einziger Anteilskaufvertrag geschlossen.
  • Kontinuität der Verträge: Da die Gesellschaft als Vertragspartner bestehen bleibt, laufen bestehende Verträge in der Regel unverändert weiter – ohne dass jeder einzeln übertragen werden muss.
  • Mögliche grunderwerbsteuerliche Effekte: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Share Deal grunderwerbsteuerlich günstiger ausfallen als ein Asset Deal. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu wurden allerdings in den vergangenen Jahren deutlich verschärft (siehe unten).

Nachteile des Share Deals

  • Übernahme der gesamten Gesellschaft: Mit den Anteilen übernimmt der Käufer auch die Historie der Gesellschaft – inklusive möglicher Alt-Verbindlichkeiten, steuerlicher Risiken oder rechtlicher Streitigkeiten.
  • Aufwendige Due Diligence: Weil nicht nur die Immobilie, sondern die komplette Gesellschaft geprüft werden muss, ist der Prüfaufwand meist höher.
  • Komplexere Vertragsgestaltung: Garantien, Freistellungen und Gewährleistungen im Anteilskaufvertrag sind anspruchsvoll und erfordern spezialisierte Beratung.

Grunderwerbsteuer: Warum sie der zentrale Treiber ist

Die Grunderwerbsteuer ist häufig das entscheidende Argument bei der Wahl zwischen den beiden Strukturen. Ihr Satz variiert je nach Bundesland und liegt typischerweise zwischen rund 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei großvolumigen Transaktionen macht das schnell einen erheblichen Betrag aus.

Beim Asset Deal entsteht die Grunderwerbsteuer regelmäßig auf den vollen Kaufpreis des Grundstücks. Beim Share Deal war es früher unter bestimmten Bedingungen möglich, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren, wenn nicht sämtliche Anteile auf einen einzigen Erwerber übergingen.

Der Gesetzgeber hat diese Gestaltungsspielräume jedoch schrittweise eingeschränkt. Insbesondere wurden die maßgeblichen Beteiligungsschwellen abgesenkt und die relevanten Fristen verlängert. In der Folge lösen heute deutlich mehr Anteilsübertragungen Grunderwerbsteuer aus als in der Vergangenheit. Die genaue Beurteilung ist komplex und hängt von der konkreten Beteiligungsstruktur, den beteiligten Rechtsformen und dem Zeitverlauf ab.

Wichtig: Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe Grunderwerbsteuer anfällt, sollte vor jeder Transaktion mit einem spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt geklärt werden. Fehleinschätzungen können teuer werden und lassen sich nach Vertragsschluss kaum korrigieren.

Welche Struktur passt zu welcher Transaktion?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Wahl hängt vom Einzelfall ab. Als Orientierung lassen sich jedoch einige Muster erkennen:

  • Einzelobjekte im kleineren bis mittleren Volumen werden häufig als Asset Deal abgewickelt, weil die Struktur einfacher und das Gesellschaftsrisiko geringer ist.
  • Große Objekte und Portfolios werden oft als Share Deal strukturiert, wenn die Immobilie ohnehin in einer eigenen Objektgesellschaft gehalten wird und Effizienz sowie Vertragskontinuität im Vordergrund stehen.
  • Bestehende Gesellschaftsstrukturen sind ein praktischer Faktor: Hält der Verkäufer die Immobilie bereits in einer sauber aufgestellten Objektgesellschaft, liegt ein Share Deal näher.

Gerade im Off-Market-Segment spielt die Struktur eine besondere Rolle, weil diskrete Transaktionen häufig größere Volumina und professionelle Verkäuferstrukturen betreffen. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Käufer, Verkäufer und deren Beratern ist daher entscheidend. Wer sich einen Überblick über verfügbare Objekte und Assetklassen verschaffen möchte, findet auf der Übersicht der Off-Market-Immobilien einen guten Einstiegspunkt. Grundlagen zum Segment vertieft der Artikel Was sind Off-Market-Immobilien.

Fazit

Die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal ist weit mehr als eine technische Formalie: Sie beeinflusst Haftung, Steuerlast, Prüfaufwand und Vertragsgestaltung gleichermaßen. Der Asset Deal punktet mit Transparenz und klarer Risikoabgrenzung, der Share Deal mit Effizienz bei komplexen Portfolios – birgt aber zusätzliche Risiken durch die Übernahme der gesamten Gesellschaft. Angesichts der verschärften Grunderwerbsteuer-Regeln und der Komplexität der Materie sollte jede Struktur individuell mit Fachberatern geprüft werden.

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Häufige Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Asset Deal wird die Immobilie selbst gekauft und der Käufer im Grundbuch eingetragen. Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft erworben, die die Immobilie hält – die Immobilie bleibt formal im Eigentum derselben Gesellschaft, nur der Gesellschafter wechselt.

Wann fällt beim Share Deal Grunderwerbsteuer an?

Grunderwerbsteuer kann auch beim Share Deal ausgelöst werden, wenn bestimmte Beteiligungsschwellen erreicht oder überschritten werden. Die Regeln wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft, sodass heute mehr Anteilsübertragungen steuerpflichtig sind. Die konkrete Beurteilung erfordert steuerliche Beratung.

Ist ein Share Deal immer günstiger als ein Asset Deal?

Nein. Ein Share Deal kann steuerliche Vorteile bieten, bringt aber höhere Risiken durch die Übernahme der gesamten Gesellschaft und einen größeren Prüfaufwand mit sich. Ob eine Struktur vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Welche Struktur eignet sich für Einzelobjekte?

Für kleinere bis mittlere Einzelobjekte wird häufig der Asset Deal gewählt, weil er transparenter ist und das Risiko einer Gesellschaftsübernahme entfällt. Große Objekte und Portfolios werden dagegen oft als Share Deal strukturiert.

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